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15.07.2026

Ein Bisschen Kreativität muss sein

KI und das Urheberrecht

Mit KI generierte Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt und taugen deshalb nur eingeschränkt zur Profilierung von Unternehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen und die Rechtssprechung dazu steckt noch in den Kinderschuhen.

Nur eine persönliche geistige Schöpfung ist geschützt. So steht es Urheberrechtsgesetz (§2 Abs. 2). Ein Werk muss also eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter sein. Soweit so klar. Doch seit dem Aufkommen von KI stellen sich viele zusätzliche Fragen.

Gibt es gar keine Möglichkeit meine geprompteten Bilder zu schützen?
Es gibt Szenarien, in denen ein Schutz theoretisch möglich ist. Das bedingt aber, dass der menschliche Anteil bei der Erarbeitung so gross ist, dass die KI nur als Werkzeug fungiert. Wie ein solcher «substanzieller» Eingriff aussieht, ist individuell zu beurteilen. Ein aktuelles Beispiel zeigt, wo das Gericht diese schöpferische Eigenleistung nicht gesehen hat.

Darf ich generierte Texte und Bilder kommerziell nutzen?
Auch wenn das fast niemand gerne macht, lohnt es sich, die AGBs seines Tool-Anbieters zu prüfen. Die grossen Plattformen räumen das entsprechende Nutzungsrecht bei kostenpflichtigen Abos oft ein. Man darf Erzeugnisse also etwa für Werbeanzeigen nutzen. Schützen lassen sie sich hingegen nicht.

Gibt es ein Bildertool, das komplett aus lizenzierten Trainingsdaten besteht und damit für die kommerzielle Nutzung sicher ist?
Adobe setzt bei Firefly grösstensteils auf Adobe Stock und nutzt auch sonst nur Daten mit entsprechendem Recht. Vorbildlich. Allerdings: qualitativ reicht das Modell nicht an Mitbewerber wie Nano Banana 2 von Google heran.

Definieren Sie Regeln

Aktuell existiert noch keine KI-Gesetzgebung. Und in vielen Bereichen müssen Unternehmen abwägen zwischen Mehrwert der Tools und Sicherheit. Insbesondere beim Datenschutz. Prüfen Sie in der Zwischenzeit bereits Ihre Tools und definieren Sie (Spiel)regeln in einer KI-Governance.
Adaption eines Originalbeitrags von Oliver Lutz für unsere Partneragentur ECCO Schweiz Bernet Relations.
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