Namen sind Schall und Rauch, oder... ?
Designer lieben sie ganz und gar nicht: die Urhebervermerke bei Bildern. „Wo soll ich das denn unterbringen?” stöhnt der Gestalter und lässt sie dann kurzerhand weg. Vielen Verantwortlichen ist dabei nicht bewusst, dass es sich bei der Namensnennung nicht um eine Gefälligkeit handelt, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung.
Das Urheberrechtsgesetz ist in §13 klar und eindeutig: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.” Eine Abweichung davon muss ausdrücklich vereinbart werden. Bei uns kann deshalb gegen einen geringen Aufschlag von 20 Prozent auf die Kennzeichnung mit „Fotografenname/vor-ort-foto.de” verzichtet werden. Ein Klick in unserem Briefingformular genügt.
Es ist ratsam, solch eine Vereinbarung auch bei anderen Fotografen oder Agenturen abzuschließen, sonst kann es teuer werden. Schadenersatz in Höhe von 100 Prozent des ursprünglichen Honorars ist da durchaus üblich.
Im Netz lässt sich die Verwendung von Bildern dank Suchmaschinen und künstlicher Intelligenz leicht nachverfolgen. Wie immer gibt es auch Rechtsanwälte, die aus der Verfolgung von Verstößen ein Geschäftsmodell gemacht haben. Sorgfalt beim Umgang mit Urheberrechten kann also nicht schaden. |
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Auch ein Flop bringt Erkenntnisse
Wen interessieren heute noch Printmedien? Offensichtlich nur wenige Menschen in der Unternehmenskommunikation. Unsere Umfrage zu diesem Thema aus dem letzten Newsletter im Februar hat bisher gerade einmal 39 Teilnehmer.
Ein repräsentatives Bild ergibt sich daraus selbstverständlich nicht. In den Unternehmen der Antwortenden spielt aber Print durchaus noch eine Rolle.
Einen Report wird es ob der geringen Teilnehmerzahl nicht geben, die Ergebnisse sind aber jetzt für jedermann zugänglich. |
| Die Umfrage ist noch offen. Ihre Meinung zum Thema „Printmedien in der Unternehmenskommunikation” interessiert uns nach wie vor: |
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